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Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Planungs- und Beratungsleistungen von Salzburg Conveyor Technologies. Sie gelten für alle Verträge über die Konzeption, Anpassung und Wartung von Förder- und Materialflusssystemen.
Salzburg Conveyor Technologies erbringt Ingenieurleistungen im Bereich der automatisierten Materialförderung für Verarbeitungsbetriebe. Gegenstand ist die Entwicklung, Simulation und Integration von Förderbändern, Übergabestationen und Steuerungslogik. Die Bedingungen gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B).
Der Auftraggeber stellt alle relevanten Daten zu Schüttgut, Förderstrecken und Umgebungsbedingungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsvorschriften an seinem Standort. Bei Planungsänderungen durch den Auftraggeber können zusätzliche Aufwände entstehen.
Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall schriftlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen der Spezifikation bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Salzburg Conveyor Technologies behält sich vor, technische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
Die Haftung von Salzburg Conveyor Technologies ist auf nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden begrenzt. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Abnahme der Anlage. Sie umfasst die Beseitigung von Mängeln, die auf Planungs- oder Ausführungsfehler zurückgehen. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Verträge über einmalige Planungsleistungen enden mit der Abnahme. Laufende Wartungs- oder Optimierungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Salzburg Conveyor Technologies behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden Kunden per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.